Am 25.03.2021 veranstaltete der BVMW ein Webinar zum Thema “Geschäftsführer-Haftung in Krisenzeiten”.
In Form eines Experteninterviews informierten Paul Michels, Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt, Diplom Kaufmann, von ATN D’AVOINE TEUBLER NEU RECHTSANWÄLTE, und Ralf Venema, Sanierungsexperte und verantwortlicher Director Turnaround Management der perpetuo GmbH, über die zehn häufigsten Irrglauben von Geschäftsführern in Krisenzeiten. Als Moderator führte Christian Kersten, geschäftsführender Partner der perpetuo GmbH aus Dortmund, durch die kurzweilige Veranstaltung.
Das vollständige Skript inkl. der Antworten finden Sie hier als PDF Datei zum Download
Kurzfassung der zehn Irrglauben:
IRRGLAUBE 1: Insolvenzantragspflicht ist pauschal ausgesetzt
IRRGLAUBE 2: Nur der kaufmännische Geschäftsführer ist in der Haftung
IRRGLAUBE 3: Im Falle einer Insolvenz haftet nur die GmbH, nicht der Geschäftsführer
IRRGLAUBE 4: Gesellschafter haften persönlich, wenn diese dem GF den Insolvenzantrag „verbieten“
IRRGLAUBE 5: Das firmeninterne Krisen-Frühwarnsystem liegt in der Verantwortung des Steuerberaters
IRRGLAUBE 6: Gesellschafterdarlehen sollten zurückbezahlt werden, bevor eine Zahlungsunfähigkeit besteht
IRRGLAUBE 7: Eine D&O-Versicherung schützt mich im Insolvenzfall vollumfänglich
IRRGLAUBE 8: Im Falle einer Insolvenz wird der Geschäftsführer vollständig „entmachtet“
IRRGLAUBE 9: Durch das StaRUG kann ich mein Unternehmen ohne Insolvenz und ohne Gericht sanieren
IRRGLAUBE 10: Wenn es liquiditätsseitig eng wird, zuerst das eigene Kapital sichern
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