Mit Turnaround Management aus der Krise

Die Studie untersucht die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Unternehmen verschiedener Größen und Branchen, wobei viele von ihnen Umsatzverluste erleiden und Anpassungsmaßnahmen wie Kurzarbeit oder die Aufnahme von Krediten ergreifen müssen. Die Onlinebefragung zielte darauf ab, Einblicke in die Denkweise von Unternehmensverantwortlichen zu gewinnen, insbesondere hinsichtlich des Wissens um rechtliche Aspekte in insolvenzbedrohlichen Situationen und der Strategien für einen Turnaround. Die Autoren planen, ein detailliertes Skript zu veröffentlichen und laden Interessierte ein, bei Fragen oder für eine Vertiefung des Themas Kontakt aufzunehmen.

Perpetuo beim BVMW-Webinar „Geschäftsführer-Haftung in Krisenzeiten – Die zehn häufigsten Irrglauben“

Am 25.03.2021 veranstaltete der BVMW ein Webinar zum Thema “Geschäftsführer-Haftung in Krisenzeiten”.   In Form eines Experteninterviews informierten Paul Michels, Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt, Diplom Kaufmann, von ATN D’AVOINE TEUBLER NEU RECHTSANWÄLTE, und Ralf Venema, Sanierungsexperte und verantwortlicher Director Turnaround Management der perpetuo GmbH, über die zehn häufigsten Irrglauben von Geschäftsführern in Krisenzeiten. Als Moderator führte Christian Kersten, geschäftsführender Partner der perpetuo GmbH […]

Unternehmer aufgepasst: Bahn frei für neue Möglichkeiten zur Restrukturierung von Unternehmen in der Krise – auch ohne Insolvenz.

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das am letzten Sitzungstag des Bundestages beschlossen wurde, tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Es ermöglicht Unternehmen eine präventive Sanierung außerhalb von Insolvenzverfahren und wird von vielen als wichtige Maßnahme in der aktuellen Wirtschaftskrise betrachtet. Trotz gemischter Meinungen zur schnellen Umsetzung bietet es Unternehmen mit der Verlängerung der Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar 2021 eine Chance zur finanziellen Restrukturierung und Neuaufstellung.

Insolvenzanmeldungspflicht ab 02. Januar 2021: Die neue alte Regelung ist zurück.

Unternehmensführer müssen sich der persönlichen Haftungsrisiken in insolvenzbedrohlichen Situationen bewusst sein. Ab dem 02.01.2021 gelten wieder normale Antragspflichten für Insolvenzen, und Geschäftsführer können für Fehlentscheidungen mit ihrem Privatvermögen haften. Das neue StaRUG bietet zudem Möglichkeiten zur Restrukturierung von Unternehmen in der Krise, was eine Alternative zur klassischen Insolvenzanmeldung darstellt.

Covid-19 und das Insolvenzrecht aus Unternehmersicht – Ab Januar 2021 alles neu?

Das StaRUG, das ab Januar 2021 in Kraft tritt, bietet zahlungsfähigen Unternehmen einen präventiven Restrukturierungsrahmen für eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren. Durch flexible Gläubigerbeteiligung und optionale Nichtöffentlichkeit unterstützt es Unternehmen, kann jedoch eine Insolvenzwelle nicht verhindern, da es nicht bei Zahlungsunfähigkeit anwendbar ist.

Covid-19 und die Insolvenzwelle – Ab Oktober gelten neue Regeln

Seit dem 1. Oktober 2020 müssen zahlungsunfähige Unternehmen wieder umgehend Insolvenz anmelden, während die Aussetzung der Antragspflicht bei Überschuldung bis Ende 2020 andauert. Diese Regelung soll ‚Zombie-Unternehmen‘, die nur durch das Corona-Moratorium überlebt haben, regulieren. Für Unternehmer ist es wichtig, die Insolvenzantragspflicht zu beachten, um Strafen zu vermeiden, wobei eine Insolvenz auch als Möglichkeit zur Restrukturierung und Neuaufstellung des Unternehmens dienen kann.